Können Eltern den Großeltern den Kontakt zu den Enkeln verbieten?
Eine Familie ist die kleinste Form einer sozialen Gemeinschaft und das bedeutet, es kann immer mal wieder zu Konflikten kommen. Besonders konfliktreich ist die Beziehung zwischen Eltern und Großeltern, wenn es um die Erziehung der Enkelkinder geht. Ein solcher Konflikt ist jetzt vor Gericht gelandet und das Urteil wird vielen Großeltern wahrscheinlich nicht gefallen.
Keinen pauschalen Anspruch
Wenn Eltern und Großeltern sich streiten, dann meist um die vermeintlich richtige Erziehung der Enkel. Die Großeltern, die einer anderen Generation angehören, meinen zu wissen, was in der Erziehung für die Enkel wichtig ist und was nicht. In den meisten Fällen finden die Parteien einen Konsens, sprechen sich aus und das Verhältnis ist wieder ungetrübt, aber es kann auch passieren, dass die Großeltern vor Gericht ziehen und den Umgang mit ihren Enkelkindern einklagen. Für die Gerichte ist es nicht immer einfach, ein richtiges Urteil zu finden, aber der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil jetzt für Klarheit gesorgt. Nach dem Beschluss des BGH haben die Großeltern keinen pauschalen Anspruch auf den Umgang mit den Enkelkindern. Wenn die Eltern der Ansicht sind, den Umgang aus Gründen des Kindeswohls zu verbieten, dann müssen sich die Großeltern danach richten.
Wenn ein Streit eskaliert
Der Familienstreit, mit dem sich das höchste deutsche Gericht beschäftigen musste, schwelte bereits seit einigen Jahren. Als die Kinder der Familie aus München geboren wurden, gab es noch einen sehr regen Kontakt zwischen den Großeltern und den Enkelkindern, aber dann mischten sich Oma und Opa immer häufiger massiv in die Erziehung ein. 2009 brachen die Eltern deshalb den Kontakt ab. 2011 durften die Großeltern die Enkel wieder sehen, nachdem die Eltern von den Großeltern ein zinsloses Darlehen erhalten hatten. Im Gegenzug verlangten die Großeltern wieder das Umgangsrecht und als dieses nicht gewährt wurde, sollte der Kredit sofort zurückgezahlt werden. Als das nicht geschah, gingen die Großeltern zum Jugendamt und gaben dort an, ihre Enkel würden seelisch misshandelt. Daraufhin verboten die Eltern den Umgang mit den Kindern und der BGH gab ihnen recht.
Eine Belastung für die Kinder
Das Gericht betonte, dass ein erzwungener Umgang zwischen Großeltern und Enkeln zu einem Loyalitätsverlust und zu einer großen Belastung für die Kinder wird. Zudem waren die Großeltern nicht bereit, die Erziehung durch die Eltern zu akzeptieren und das Darlehen als Druckmittel einzusetzen, zeigt nach Ansicht des Gerichts, wie zerrüttet das Verhältnis in der Familie ist.
Bild: © Depositphotos.com / Goodluz
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