Ungewöhnliche Vornamen – was ist erlaubt und was nicht?
Alle Eltern sind fest davon überzeugt, dass ihr Kind etwas ganz Besonderes ist. Viele Eltern wollen aber auch nach außen demonstrieren, dass sich ihr Sohn oder ihre Tochter von anderen Kindern unterscheiden. Daher geben sie ihnen Vornamen, die nicht so ganz der Norm entsprechen. Aber darf man seinen Sohn Scooter Jumper oder die Tochter Emilia Extra nennen? Was sagen die Standesämter zu ungewöhnlichen Vornamen?
Kein Namensgebungsgesetz
Rein theoretisch können deutsche Eltern aus dem Vollen schöpfen, wenn es um ungewöhnliche Vornamen für Jungen und Mädchen geht, denn in Deutschland gibt es kein Namensgebungsgesetz. Aber es gibt Verwaltungsvorschriften mit genauen Dienstanweisungen und auch die entsprechende Rechtsprechung, an die sich die Beamten in den Standesämtern orientieren müssen. Allerdings liegt es auch im Ermessen des jeweiligen Standesbeamten, wie viele und welche Namen ein Kind bekommt. Es gibt eine Faustregel, die lautet: Sieben klassische, normale oder fünf seltene Namen sind erlaubt.
Skurrile Namen sind im Trend
Immer häufiger lassen sich Eltern für ihre Kinder skurrile und seltsame Namen einfallen. In den letzten Jahren ist die Auswahl an ungewöhnlichen Namen stark angestiegen und während es vor 50 Jahren noch eine recht überschaubare Zahl von rund 1000 traditionellen Vornamen gab, sind es heute bereits 10.000 Namen, die im Umlauf sind. Auch wenn der Rufname des Kindes ungewöhnlich sein soll, er muss immer erkennen lassen, welches Geschlecht das Kind hat. Abgelehnt werden auch Namen, die einen Titel haben, wie zum Beispiel Prinzessin und die Kinder dürfen weder einen Orts- noch einen Markennamen tragen. Nutella oder Dior sind damit aus dem Rennen. Nicht gerne gesehen sind Namen, die einen religiösen Bezug haben, wie beispielsweise Jesus Christus.
An die Kinder denken
Moxie Crime Fighter, Solarfried, Arkadina Arush oder Talluah Belle sind vielleicht extravagant, aber dass die Kinder ihr ganzes Leben lang diese Namen tragen müssen, darüber machen sich die Eltern offenbar keine Gedanken. Viele denken sich je ungewöhnlicher, desto besser, an die Belastung, die der Name darstellen kann, denkt keiner. Ein kleines Mädchen, das Praline heißt oder ein kleiner Junge, der den Namen Sheriff Napoleon trägt, können sehr schnell zum Gespött der Mitschüler werden. Wenn es ein ungewöhnlicher Name sein soll, dann ist es besser, diesen Namen als Zweitnamen zu wählen und dem Kind einen klassischen und „normalen“ Namen als Rufnamen zu geben.
Bild: © Depositphotos.com / gustavofrazao
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